Aktive Bekämpfung von Diskriminierung im Unternehmen.
Diskriminierung aufgrund von Rassismus, Geschlecht, Behinderung, sexueller Identität, Alter, Glaube, Weltanschauung oder sozialem Status hat in unserer Gesellschaft nichts verloren. Der Gesetzgeber verpflichtet deshalb Arbeitgeber:innen nach Paragraph 5 Arbeitsschutzgesetz und Paragraph 12 All- gemeines Gleichbehandlungsgesetz dazu, gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz vorzugehen.
Doch Diskriminierung kann in einem Unternehmen nur bekämpft werden, wenn ein komplettes Bild über alle Fälle vorliegt. Das ist selten der Fall, denn 1 von 5 Opfern wollen keine offizielle Meldung einreichen. Von enormer Bedeutung ist deshalb, dass eine Meldung auch anonym erfolgen kann.
Anfang.de ist ein externer Dienstleister, der eine unabhängige, externe und anonyme Meldestelle für Diskriminierung im Auftrag der Beispiel GmbH betreibt. Deine persönlichen Daten bleiben so lange anonym, wie Du das möchtest. Namen und Daten werden niemals ohne Dein explizites Einverständnis an den Arbeitgeber weitergeben. Und doch fließen auch anonyme Meldungen in eine Statistik ein, die als Entscheidungsgrundlage für die Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz so wichtig ist.
Wenn Du ein Opfer von Diskriminierung bist, bekommst Du bei uns kompetente Hilfe und Beratung.